Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
Jeder Verbraucher kommt irgendwann in die Situation, dass er sich einen Wunsch erfüllen möchte, den er sich im Moment eigentlich nicht leisten kann. Oder es wird eine Anschaffung fällig, die den finanziellen Rahmen sprengt. Vielleicht findet man es auch an der Zeit, endlich die eigenen Vier-Wände zu beziehen, aber es scheitert an der Finanzdecke. Einzige Möglichkeit trotzdem zu bekommen, was man will, ist häufig die Aufnahme eines Kredites.
Wer einen Kredit in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst einmal einen Kreditantrag stellen. Dieser Kreditantrag wird dann auf die Kreditfähigkeit sowie die Kreditwürdigkeit des Antragstellers hin überprüft. Gleichzeitig werden auch die angegebenen Kreditsicherheiten wie Bürge, Immobilien oder Lebensversicherungen beurteilt und überprüft. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird der Kreditanbieter eine Kreditzusage erteilen.
Diese Kreditzusage ist allerdings nicht bindend, solange der Kreditvertrag noch nicht abgeschlossen wurde. Erst wenn der Kreditvertrag unterzeichnet wurde und die Kreditsicherheiten gestellt wurden, wird der Kredit bereitgestellt. Entsprechend der Auszahlungsvoraussetzungen z. B. Gutschrift auf das Girokonto wird der Kreditbetrag dann ausgezahlt.
Die Absicherung des Kredites
Bei der Kreditvergabe legen Banken natürliche Wert darauf, dass der Kredinehmer in der Lage sein wird, Zinsen und Tilgungsraten aus den laufenden Einkünfte begleichen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Laufzeiten, die mehr als sechs Monate überschreiten, wird die Bank Kreditsicherheiten erwarten.
Hier unterscheidet man verschiedene Möglichkeiten für Kreditsicherungen:
1. Weiche Sicherheiten: Bürgschaften, Positivreverse und Patronatserklärungen zählen zu den sogenannten weichen Sicherheiten. Hierbei stehen dritte Personen für die Zahlungen gerade.
2. Dingliche Sicherheiten: Als dingliche Sicherheiten bezeichnet man insbesondere das Grundpfandrecht, Verpfändung von Guthaben, Sachen oder Effekten. Hier können beispielsweise ein Auto, Gemälde oder ähnliches als Sicherheiten hinterlegt werden.